Aufruf zur Bewerbung als Schiedsperson des Amtes Lubmin

Das Amt Lubmin betreibt für alle Gemeinden des Amtsbereiches Lubmin eine gemeinsame Schiedsstelle mit Sitz in Kemnitz.
Die Amtszeit der derzeit gewählten Person wird demnächst ablaufen und eine Neuwahl macht sich erforderlich.

Die Schiedsperson sowie deren Stellvertreter werden für fünf Jahre durch den Amtsausschuss gewählt.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Voraussetzungen für das Schiedsamt gemäß § 4 SchStG M-V:
Die Schiedsperson sollte das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich des Amtes Lubmin wohnen.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Interessierte Bürger reichen Ihr Bewerbungsschreiben unter Angabe von
- Name, Vorname, Geburtsname
- Anschrift
- Geburtstag, Geburtsort
- Beruf
- Telefon, Fax, E-Mail-Adresse
per Post oder per E-Mail ( info@amtlubmin.de ) bis zum 30.06.2024 im Amt Lubmin ein.

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