Ankündigung von Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung und landwirtschaftlichen Deichen

Der Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ lässt im Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis 15. März 2024 die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung und an den landwirtschaftlichen Deichen im Verbandsgebiet ausführen:
Neben der Gewässerkrautung werden noch weitere Arbeiten, wie z.B. Grundräumungen, Rohrleitungsreparaturen, Deichmahd und Deichreparaturen, Gehölzpflege, sowie Handarbeiten notwendig. Reparaturen an Gewässern und Deichen werden gegebenenfalls ganzjährig durchgeführt.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass Gewässer zu einer bestimmten Zeit und einem bestimmten Umfang unterhalten werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer des Gewässerbettes, der Gewässeranlieger und Hinterlieger hingewiesen, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz § 41 in Verbindung mit § 66 des Landeswassergesetzes ergeben.
Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit der jeweiligen Unterhaltungsfirma Zäune und andere bewegliche Hindernisse rechtzeitig aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen. Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage, an, in oder über dem Gewässer sie erschwert, so können gemäß § 3 GUVG i.V.m. § 65 LWaG und § 19 Abs. 8 der Verbandssatzung die Eigentümer des Grundstückes oder der Anlage zur Mehrkostenerstattung herangezogen werden.

Die Ablage und ggf. die notwendige Einebnung des Mäh- und Räumgutes/Aushubbodens ist zu dulden.

Bei Nachfragen wenden sie sich an die Geschäftsstelle des Verbandes, Am Erlengrund 1D, in 17449 Mölschow (Tel./Fax: 038377-40578/40579; E-Mail: wbv-moelschow@wbv-mv.de)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.wbv-usedom-peenestrom.de

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