Angelkarten und Touristenfischereinschein in der Zimmervermittlung Freest

Seit diesem Jahr stellt die Zimmervermittlung Freest Gästen den Touristenfischereischein sowie Angelkarten (Angelerlaubnis) für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns aus.

Zu den Küstengewässern gehören neben der Ostsee, die Bodden, Haffe, der Peenestrom und das Achterwasser.
Jeder Angler benötigt jeweils eine eigene Angelerlaubnis und einen eigenen Fischereischein. Kinder bis zum abgeschlossenen 14. Lebensjahr können ohne eigene Angelerlaubnis mitangeln. Für Angler ohne eigenen Fischereischein gibt es den zeitlich befristeten Fischereischein, der sogenannte Touristenfischereischein.
Der Touristenfischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im laufenden Kalenderjahr, auch mehrmals verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer sowie auch Bürger aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sein.

Touristenfischereischein und Angelerlaubnis können in den Geschäftsräumen im Blu Hus in Freest (blaues Haus zwischen Hafen und Räucherei) erworben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist dies nur nach vorheriger Absprache möglich.

 

Aktuelle Öffnungszeiten (Winter 2018/2019): Mo-Fr: 9-17 Uhr Sa/So: nur nach vorheriger telefonischer Absprache 

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