Bitte an die Räum- und Streupflicht denken!

Der Winter beginnt und deshalb sei hier an die Pflicht der Grundstückseigentümer erinnert, Schnee auf Gehwegen zu räumen und die entsprechenden Flächen abzustumpfen. In unserer Straßenreinigungssatzung heißt es dazu:

"Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen:
1.Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist,
2.die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen."

Kurz gesagt: Uberall da, wo gelaufen wird, sind grundsatzlich die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für das Schneeschieben und Streuen zuständig. Das gilt auch dann, wenn der Bauhof der Gemeinde mit seiner Technik zusätzlich tätig wird. Die entsprechende Satzung zum Nachlesen finden Sie unter folgendem Link:

daten.verwaltungsportal.de/dateien/rechtsgrundlagen/1344935668kroeslin_strassenreinigungssatzung.pdf

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