Beherbergung von Touristen und Nutzung von Zweitwohnungen untersagt

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus

- den Betreibern von Beherbungstätten untersagt ist, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen
- touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern verboten sind und dementsprechend Urlaubsaufenthalt, ausdrücklich auch in Zweitwohnungen, untersagt ist

Der Innenminister des Landes hat zudem verdeutlicht, dass es sich bei Zuwiderhandlungen um Straftaten handele und die Polizei Verstöße rigoros ahnden werde.

Den vollständigen Text der Verordnung können Sie auf dieser Website ansehen bzw. herunterladen.

Bitte halten Sie sich ohne Ausnahme an die Regeln und vermeiden Sie unschöne Szenen und Strafen.

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